Kosten und Hinweise

  • Honorare: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemisst sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit. Die zu erwartenden Gebühren besprechen wir im Erstberatungsgespräch und halten sie in einer transparenten Vergütungsvereinbarung fest. (Bei Bedarf ist auch eine Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung möglich.)
  • Steuerlicher Hinweis: Die Finanzämter erkennen Honorare für Rechtsberatungen, Prozesskosten und Rentenberaterleistungen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersvorsorge stehen, als Werbungskosten an (Bundesfinanzministerium – Hinweis IV B 5-S 2255-357/97).

Mit professioneller, vertrauenswürdiger Beratung vor Ort in Straelen unterstütze ich Sie dabei, Ihre soziale und finanzielle Zukunft sicher zu gestalten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die für Sie einfach und verständlich sind!

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